Familiengruppen werden von qualifizierten Elternpaaren oder Alleinerziehenden gebildet, die als Ergänzungsfamilien tätig werden und drei oder vier junge Menschen für längere Zeit in ihrer Familie betreuen, in der nicht mehr als zwei eigene Kinder leben. Im Einzelfall ist ein Verbleib der Kinder bis zur Verselbstständigung möglich.
Mindestens ein Elternteil verfügt über eine anerkannte pädagogische Qualifikation (Familiengruppen-Fachkraft). Ist dieser Elternteil allein erziehend oder besitzt der Partner keine pädagogische Qualifikation, steht der Familiengruppe zusätzlich externes Fachpersonal entsprechend dem Stellenschlüssel zur Verfügung.
Die Familiengruppen-Fachkraft setzt ihre pädagogische Ausbildung und Erfahrung ausschließlich in ihrer Familiengruppe ein – eine externe Berufstätigkeit besteht nicht.
Die Einrichtung stellt durch sozialpädagogische Fachkräfte, die über eine beraterische und/oder therapeutische Zusatzqualifikation verfügen, die kontinuierliche Fachberatung der Familiengruppe sicher. Diese umfasst ein monatliches ausführliches Beratungsgespräch in der Familiengruppe sowie weitere Gespräche nach Bedarf, gemeinsame Erziehungs- und Hilfeplanungen, die Beratung der in der Familiengruppe lebenden jungen Menschen sowie ggf. anderer im Haushalt lebender Personen, Kriseninterventionen sowie ggf. die Vorbereitung aller Beteiligten auf die Reintegration des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie. Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie werden von der zuständigen Fachberatungskraft nach Maßgabe des Hilfeplans geplant und betreut.
Es werden 15 Plätze in Familiengruppen angeboten.
Die Familiengruppen-Fachkräfte sind durch die von der Fachberatung geleiteten Arbeitstreffen (8 pro Jahr), einem jährlich stattfindenden Sommerfest, thematischen Arbeitskreisen (zweimal jährlich) sowie einem Themenwochenende, das alle zwei Jahre angeboten wird, und an dem die ganze Familiengruppe teilnehmen kann, fachlich und inhaltlich miteinander und mit den Erziehungsstellen vernetzt.
Dem Fachberatungsteam stehen neben Büroräumen Gruppenräume für Gesprächskreise, Beratungen, Hilfeplangespräche oder als Spielzimmer zur Verfügung. Die Räumlichkeiten werden ggf. auch für den begleiteten Umgang mit den Herkunftsfamilien genutzt.