Das Angebot des begleiteten Umgangs ist eine sich am Einzelfall orientierende Jugendhilfemaßnahme, die in besonderer Weise das Recht der Kinder auf beide Elternteile berücksichtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB).
Die Hilfeform ist auf individuelle Problemlagen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet wenn es den Eltern innerhalb einer Trennungssituation, nach längeren Zeiträumen ohne Kontakt, oder bedingt durch psychische Krankheiten oder Suchterkrankungen schwer fällt im Sinne der Kinder zu kommunizieren, bzw. zu kooperieren. In der Betreuung wird den Kindern im Rahmen einer geschützten Atmosphäre der Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglicht.
Die Ziele, Inhalte und methodische Ausgestaltung werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und den Hilfeempfängern festgelegt. Hierbei wird insbesondere das vorgefundene Lebensfeld des Kindes oder Jugendlichen und der Familie in die Arbeit einbezogen.
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