Recht auf Jugendhilfe

Die Hilfen zur Erziehung sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gesetzlich geregelt.

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind:

..."wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist" (KJHG §§ 27 ff.).

Schwierige Lebensbedingungen einer Familie wie

  • Arbeitslosigkeit,
  • Armut oder auch
  • belastende Lebensereignisse, wie
  • Trennung,
  • Krankheit

können dazu führen, dass Hilfe benötigt wird. Krisensituationen können entstehen, die Beratung, Unterstützung und Betreuung durch Fachkräfte notwendig machen. Hierzu werden im Rahmen der Jugendhilfe „Hilfen zur Erziehung” angeboten.

Eltern können sich bei den örtlichen Jugendämtern beraten lassen.

Das Jugendamt prüft zunächst , ob Voraussetzungen für eine Hilfe vorliegen. Gemeinsam mit den Eltern, dem Kind oder Jugendlichen und gegebenenfalls anderen Fachkräften wird ein Hilfeplan erstellt.

Die Eltern haben bezüglich der Hilfen ein Wunsch- und Wahlrecht.

Während der Hilfe finden mit allen Beteiligten regelmäßig Hilfeplangespräche statt.

Eine Beteiligung der Eltern und der jungen Menschen ist hierbei vorgeschrieben.